Personenstand & Identität
Für Standesämter, Ausländerbehörden, Konsulate und weitere Stellen.
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Scheidungs- und Sterbeurkunden
- Führerscheine und Bescheinigungen
- Registerauszüge und Apostillen
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer · ohne Vermittler
Senden Sie Ihre Unterlagen einfach per E-Mail oder Messenger. Ich übersetze persönlich und sende Ihnen die bestätigte Übersetzung im Original per Post – bundesweit und ohne Termin vor Ort.
Leistungen
Ich fertige bestätigte – umgangssprachlich beglaubigte – Übersetzungen aus dem Ukrainischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Ukrainische an.
Für Standesämter, Ausländerbehörden, Konsulate und weitere Stellen.
Für Anerkennungsverfahren, Hochschulen, Arbeitgeber und Jobcenter.
Terminologisch sorgfältige Übersetzungen behördlicher und rechtlicher Unterlagen.
Ablauf
Ein persönlicher Besuch ist für die Anfrage in der Regel nicht erforderlich. Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle, ob die Übersetzung anhand des Originals angefertigt werden muss.
Dokumente jetzt sendenSenden Sie gut lesbare Scans oder Fotos per E-Mail, Signal, Telegram oder Threema. Kurze Rückfragen sind auch per SMS möglich.
Sie erhalten den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungszeit und alle Hinweise zum benötigten Dokumentenformat.
Die Bearbeitung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Scan. Das unterschriebene Original wird per Post versandt oder nach Vereinbarung abgeholt.
Apostille & Überbeglaubigung
Bei deutschen Geburts- oder Heiratsurkunden kann neben der Übersetzung eine Apostille auf dem Original und anschließend eine Überbeglaubigung meiner Unterschrift erforderlich sein. Welche Nachweise wirklich gebraucht werden, sollte die annehmende Stelle vorab bestätigen.
Falls erforderlich, lassen Sie die Apostille zuerst auf der deutschen Originalurkunde anbringen. Zuständig ist die Behörde nach dem Ausstellungsort der Urkunde – nicht nach Ihrem Wohnort.
Senden Sie mir gut lesbare Scans der Urkunde und der bereits angebrachten Apostille. So kann ich Preis, Umfang und weitere Schritte verbindlich prüfen.
Nach Zahlungseingang fertige ich die bestätigte Übersetzung im Regelfall innerhalb von fünf Arbeitstagen an.
Wenn benötigt, reiche ich die Übersetzung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zur Bestätigung meiner Unterschrift ein. Eine Apostille des Justizministeriums auf diese Bestätigung kann gleich mitbeantragt werden.
Zeitplanung: Für meine Übersetzung rechne ich ab Zahlungseingang mit fünf Arbeitstagen. Die anschließende behördliche Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß etwa zwei bis sechs Wochen und liegt nicht in meinem Einflussbereich.
Die Hamburger Stelle ist nur für Urkunden zuständig, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Entscheidend ist die ausstellende Behörde, nicht Ihr Wohnort.
Offizielle Informationen der Stadt HamburgBeispielpreise
Der tatsächliche Preis hängt unter anderem von Umfang, Lesbarkeit, Ausfertigung und Anlagen ab. Deshalb sehe ich mir die Unterlagen vor einem verbindlichen Angebot zunächst an.
* Die genannten Beträge sind Beispielpreise, kein verbindliches Angebot. Etwaige Versandkosten und der endgültige Gesamtpreis werden vor der Beauftragung mitgeteilt.
Unverbindlich anfragenHäufige Fragen
Für die erste Prüfung genügen gut lesbare Scans oder Fotos per E-Mail oder Messenger. Bitte fotografieren Sie alle Seiten vollständig, gerade und ohne Spiegelungen.
Für ein Angebot zunächst nicht. Wenn Sie mir das Original vorlegen, wird im Bestätigungsvermerk angegeben, dass die Übersetzung anhand des Originals angefertigt wurde. Liegt nur ein Scan vor, wird vermerkt, dass die Übersetzung anhand einer Kopie angefertigt wurde. Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle, ob die Übersetzung anhand des Originals angefertigt werden muss. Nach vorheriger Absprache können Sie es per Einschreiben zusenden.
Meine bestätigten Übersetzungen werden als Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers grundsätzlich bundesweit verwendet. Welche Unterlagen und zusätzlichen Nachweise im Einzelfall verlangt werden, entscheidet die jeweilige Behörde oder Institution.
Die konkrete Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und von der aktuellen Auslastung ab. Sie wird Ihnen vor der Beauftragung mitgeteilt. Die Frist beginnt nach Zahlungseingang und sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bitte senden Sie möglichst einen Reisepass, Aufenthaltstitel, Führerschein oder ein anderes amtliches Dokument mit der bereits verwendeten lateinischen Namensschreibweise. Diese Schreibweise wird grundsätzlich übernommen; Abweichungen von den ukrainischen Transliterationsregeln werden im Übersetzervermerk ausdrücklich kenntlich gemacht. Liegt keine amtlich dokumentierte lateinische Schreibweise vor, werden Personennamen nach der durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 27. Januar 2010 Nr. 55 festgelegten Transliterationstabelle wiedergegeben. Zusätzlich wird eine Transliteration nach ISO 9:1995 angegeben.
Die Apostille auf der ukrainischen Originalurkunde beschafft der Auftraggeber vor der Übersetzung selbst bei der zuständigen Behörde in der Ukraine. Für Personenstandsurkunden sowie gerichtliche und notarielle Urkunden ist das Justizministerium zuständig; eine Apostille für Personenstandsurkunden kann bei einem ukrainischen Standesamt (DRAZCS) beantragt werden. Bildungsnachweise fallen in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums, Anträge werden über apostille.in.ua entgegengenommen. Für Urkunden des Innenministeriums, des Migrationsdienstes oder der Steuerbehörde ist die jeweils ausstellende Behörde zuständig, für sonstige Urkunden das Außenministerium. Ukrainische Auslandsvertretungen in Deutschland stellen keine Apostillen für ukrainische Originalurkunden aus. Urkunden, die von der ukrainischen Botschaft oder einem ukrainischen Konsulat in Deutschland ausgestellt wurden, benötigen weder eine Apostille noch eine Legalisation; die empfangende Stelle kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Die Apostille auf der deutschen Originalurkunde beschafft der Auftraggeber vor der Übersetzung selbst. Zuständig ist die Behörde, die nach Art und Ausstellungsort der Urkunde bestimmt wird – nicht die Behörde am Wohnort. Welche Stelle die Apostille erteilt, erfahren Sie in der Regel bei der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Ich übersetze anschließend die Urkunde zusammen mit der Apostille. Falls erforderlich, kann ich danach die Überbeglaubigung meiner Unterschrift und die Apostille auf diese Überbeglaubigung veranlassen.
Über den Übersetzer
Als staatlich geprüfter und vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigter Übersetzer bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen selbst. Sie kommunizieren während des gesamten Auftrags direkt mit mir.
Google-Bewertungen
“Ich habe kurzfristig eine Übersetzung meiner Geburtsurkunde gebraucht. Auf meine Anfrage per E-Mail habe ich schnell eine Antwort erhalten. Die Übersetzung erfolgte schnell (3 Arbeitstage) … Ich bin sehr mit der Leistung zufrieden und empfehle Herrn Böttcher weiter.”
“Der Übersetzer ist sehr kompetent und professionell. Er arbeitet schnell und qualitativ hochwertig. Ich bin mit der Zusammenarbeit zu 100 % zufrieden! Sehr zu empfehlen!”
“Seit zwei Jahren nutze ich bereits die Leistungen von Daniel Böttcher. Er ist sehr kompetent und zuverlässig. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.”
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