Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Nachweis der Ermächtigung

Als staatlich geprüfter Übersetzer für Ukrainisch wurde ich vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigt, beglaubite Übersetzungen auszuführen.

Das Vorliegen einer Ermächtigung können Sie ganz bequem und kostenlos hier überprüfen. Geben Sie dazu Ihre Suchkriterien in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank an und lassen sich alle allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland auflisten.


Anerkennung von Übersetzung

Alle Bestätigungsvermerke sind in allen Bundesländern gültig und die Behörden müssen bestätigte Übersetzungen von allen Urkundenübersetzern bundesweit anerkennen.


Wartezeit

Mein Anspruch ist es, die Übersetzung binnen zwei bis drei Arbeitstagen zu erledigen. Es kommt jedoch dabei immer auf den Schwierigkeitsgrad, den Umfand der Übersetzung und aktuelle Auftragslage an.


Preiskalkulation

Die Kalkulation von Übersetzungen kann nach den Normzeilen erfolgen. Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen in der Zielsprache. In diesem Fall entsprechen die Preise den Richtlinien des Justizvergütungsgesetzes (JVEG).

(Euro pro angefangene Normzeile)

Ausgangsdokumen

Einfach

Schwer / Zeitdruck

DOC, XLS, TXT

1,80

1,95

PDF, Bild, Papier

1,95

2,10


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Daniel Böttcher
beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für die ukrainische Sprache
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